Insolvenzrecht
Große Bedeutung für Unternehmer:innen hat das Insolvenzrecht – nicht nur in Krisensituationen.
Besonders die Regelungen zur Anfechtung nach der Insolvenzordnung oder dem Anfechtungsgesetz stellen Risiken für Unternehmen dar, wenn etwa bereits eingenommene Zahlungen später angefochten werden. Auch die Persönliche Haftung von Vertretern von Gesellschaften nach § 15b InsO (früher u.a. § 64 GmbHG) stellen Risiken dar, die häufig unterschätzt werden. Wir beraten daher laufend Geschäftsleute im Hinblick auf mögliche Haftungsrisiken und vertreten ihre Interessen auch vor Gericht.