Prozessführung – Gerichtsverfahren

Vor Gericht gelten eigene Spielregeln.

Wir sind spezialisiert auf Prozessführung und beherrschen das Wechselspiel von Darlegungs- und Beweislast, schlüssigem und substantiiertem Vortrag sowie den Besonderheiten bei Beweisaufnahmen z.B. durch Zeugenvernehmungen und Sachverständige.

Regelmäßig ziehen uns auch Kolleg:innen z.B. aus dem Gesellschaftsrecht oder dem Baurecht hinzu, um deren Prozesse unterstützend zu begleiten oder eigenständig zu führen. Die genannten Kolleg:innen sind selbst ausgewiesene Expert:innen in ihrem Bereich. Gleichwohl vertrauen sie gerne auch auf unsere forensische Erfahrung, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Neben klassischen Prozessen vor staatlichen Gerichten vertreten wir Sie auch in Schiedsverfahren (etwa ad-hoc-Verfahren nach dem 10. Buch der ZPO, DIS-Verfahren, ICC-Verfahren). Soweit dies für Sie sachgerecht ist, vertreten wir Sie auch bei allen anderen Methoden der alternativen Konfliktlösung, wie Mediationsverfahren, Schiedsgutachten, Verfahren vor Ombudsleuten oder Schlichtungsstellen.